Müssen Alleinerziehende nach der Scheidung Vollzeit arbeiten?
Von Schielein | 13. September 2011
Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH), wenn das Kind betreut wird und mindestens drei Jahre alt ist. Nur bei „durchgreifenden individuellen Einzelumständen“ könne es Ausnahmen geben.
In dem vom BGH zu entscheidenden Fall arbeitete die Frau halbtags und hatte von ihrem Ex-Mann zusätzlich Unterhalt von 440 Euro monatlich für die gemeinsame neunjährige Tochter erhalten. Aufgrund des geänderten Scheidungsrechts klagte der Ex-Mann. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht lehnten diese Klage mit der Begründung ab, es würde zu einer unvertretbaren Mehrbelastung der Frau führen, wenn sie sowohl ganztags arbeiten als auch das Kind versorgen müsse.
Der Familiensenat des BGH hat nun die Urteile aufgehoben und verweist den Fall an das OLG Düsseldorf zurück. Das OLG habe „keine durchgreifenden individuellen Einzelumstände angeführt“, warum das Kind am Nachmittag von der Mutter persönlich betreut werden müsse, so die Karlsruher Richter. Es sei auch nicht begründet worden, warum eine Vollzeiterwerbstätigkeit zu einer „überobligatorischen Belastung“ der Mutter führen könnte. Denn das könne „nicht pauschal, sondern nur auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse“ begründet werden.
Die Frau trägt nun die Beweislast, warum ihr kein Vollzeitjob zugemutet werden kann. Gelingt ihr der Beweis nicht, muss sie mit Schulkind ebenso viel arbeiten wie ihr Ex-Mann ohne Betreuungspflicht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2011, Az. XII ZR 94/09
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Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden Württemberg
Von Schielein | 13. September 2011
In verschiedenen Medienberichten wurde in letzter Zeit erwähnt, die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg soll von 3,5 % auf 5,0 % erhöht werden. Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderung wurde „voraussichtlich ab 1. Oktober 2011“ genannt.
Hierzu ist folgendes festzuhalten:
1. In Baden-Württemberg ist eine Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes von derzeit 3,5% auf 5,0% für den Herbst 2011 beabsichtigt. Der entsprechende Gesetzentwurf ist auf den Weg gebracht kann auf dem Bürgerportal der Verwaltung eingesehen werden.
2. Nach derzeitigem aktuellen Sachstand ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes über die Erhöhung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer durch den Landtag von Baden-Württemberg in dessen Plenarsitzung am 26. Oktober 2011 zu rechnen. Das Gesetz muss dann noch verkündet werden und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der niedrigere bisherige Grunderwerbsteuersatz von 3,5% zumindest noch für bis 27. Oktober 2011 verwirklichte Grundstückserwerbe zur Anwendung kommt.
3. Auskünfte zur geplanten Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg erteilt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg.
Quelle: Bürgerservice BW
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Investitionsabzugsbetrag auch noch möglich bei bereits erfolgter Investition
Von Schielein | 12. September 2011
Ein Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) darf auch dann noch gebildet werden, wenn die Investition zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung bereits getätigt war.
In dem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen die Steuererklärung 2008 nach einer Schätzung erst im Einspruchsverfahren abgegeben. In der Steuererklärung hatte das Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht und zwar für Investitionen, die bei Erstellung der Steuererklärung bereits getätigt worden waren. Das Unternehmen hat dabei in der Steuererklärung nicht alle erforderlichen Angaben (Wirtschaftsgut, voraussoichtlicher Kaufpreis usw.) gemacht, diese aber später im Einspruchsverfahren noch nachgeholt.
Das Finanzamt hat die Bildung des Investtionsabzugsbetrages nicht anerkannt.
Der BFH gab dem Untenehmen recht und zwar mit der Begründung, dass die im Streitjahr 2008 bestehende und auf eine Investition in 2009 bis 2011 (Erwerb der angeführten Kraftfahrzeuge) gerichtete Investitionsabsicht dargelegt wurde.
Der BFH stellte klar, dass das Nachweiserfordernis in zeitlicher Hinsicht nicht an den Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung gebunden ist. Bereits eingereichte Unterlagen können noch im Einspruchsverfahren bzw. Klageverfahren vervollständigt werden. Mit dieser Auffassung wendet sich der BFH ausdrücklich gegen das Schreiben des Bundesfinanzministerium vom 08.05.2009.
BFH, Urteil vom 8.6.2011, Az: I R 90/10
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In eigener Sache: Fachanwalt für Steuerrecht
Von Schielein | 26. Juli 2011
Mit Urkunde vom 25. Juli 2011 wurde Herrn Rechtsanwalt Georg Schielein von der Rechtsanwaltskammer Freiburg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachwanwalt für Steuerrecht zu führen.
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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
Von Schielein | 25. Juli 2011
Mit seinem Urteil hat der BFH diese enge Gesetzesauslegung aufgegeben und entschieden, dass Zivilprozesskosten als unausweichliche Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Unausweichlich seien derartige Aufwendungen allerdings nur, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine. Davon geht der BFH aus, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg sei.
Im entschiedenen Fall war die Klägerin arbeitsunfähig erkrankt. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, nahm die Klägerin ihre Krankentagegeldversicherung in Anspruch. Nach ca. 6 Monaten wurde bei der Klägerin zusätzlich zur Arbeitsunfähigkeit auch Berufsunfähigkeit diagnostiziert, weswegen die Krankenversicherung die Zahlung des Krankentagegelds einstellte. Daraufhin erhob die Klägerin erfolglos Klage auf Fortzahlung des Krankentagegeldes. Die Kosten des verlorenen Zivilprozesses in Höhe von rund 10.000 € machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte diese Kosten jedoch nicht und wurde darin zunächst vom Finanzgericht (FG) bestätigt.
Der BFH hat das angefochtene Urteil aufgehoben und das Verfahren an das FG zurückverwiesen. Im zweiten Rechtsgang sei zu prüfen, ob die Führung des Prozesses gegen die Krankenversicherung aus damaliger Sicht hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt habe.
BFH, Urteil vom 12.05.11 VI R 42/10
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