Urlaub und Langzeiterkrankung
Von Schielein | 04. November 2011
§ 7 Abs. 3 BUrlG sieht vor, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur dann erlaubt, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Wenn der Urlaub in das nächste Jahr übertragen werden kann, muss er in den ersten drei Monaten dieses Folgejahres gewährt und genommen werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen Entscheidungen vom 20.01.2009, Aktenzeichen C-350/06 bzw. C-520/06 die jahrzehntelange Rechtsprechung des BAG gekippt, wonach der Urlaub eines Mitarbeiters verfällt, wenn er offene Urlaubsansprüche wegen Krankheit, die auch über den 31.03. des Folgejahres hinaus anhält, nicht nehmen kann . Dieser Auffassung des EuGH hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 24.03.2009 Az. 9 AZR 983/07 angeschlossen.
Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, dass nach Auffassung des EuGH nur der gesetzliche Mindesturlaub erhalten bleibt. Durch einen entsprechenden Hinweis und eine Trennung des Urlaubsanspruchs im Arbeitsvertrag können Arbeitgeber erreichen, dass im Falle einer längeren Erkrankung mit anschließender Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nur der gesetzliche Mindesturlaub abgegolten werden muss.
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Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg ab 05. November 2011
Von Schielein | 02. November 2011
Der Landtag hatte das Gesetz am 26. Oktober 2011 ohne Nennung eines Stichtages beschlossen, was zu einer erheblichen Verunsicherung in Bezug auf die Frage des Inkrafttretens geführt hatte.
Nach Artikel 63 der Landesverfassung müssen verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetze vom Ministerpräsidenten ausgefertigt und binnen Monatsfrist im Gesetzblatt des Landes verkündet werden. Die Änderung hätte daher spätestens zum 26.11.2011 in Kraft treten müssen.
Laut einer offiziellen Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg soll das Gesetz am 4. November im Gesetzblatt veröffentlicht werden und tritt dann einen Tag später, also am 5. November 2011 in Kraft.
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Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Von Schielein | 25. Oktober 2011
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einmal mehr die hohen Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch unterstrichen und dabei seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Nach Auffassung des BFH genügt eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an dem zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.
Ein Fahrtenbuch, das auf der Basis einer Excel-Tabelle geführt wird und zusätzliche handschriftliche Aufzeichnungen enthält, genügt den Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuches nicht, da eine nachträgliche Manipulation gerade nicht ausgeschlossen werden kann.
BFH Entscheidung vom 12.07.2011, Az. VI B 12/11
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„Erbschafts-Welle“ in Deutschland
Von Schielein | 23. September 2011
Wie aus einer von der Postbank veröffentlichten Studie hervorgeht, gehen 14 Millionen Bundesbürger derzeit davon aus, in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren mit einer Erbschaft bedacht zu werden. Nach der Studie werden zwischen den Jahren 2010 und 2020 voraussichtlich 1 Billion Euro mehr vererbt als in dem vergangenen Jahrzehnt. Dies entspricht einem Plus von 50 %.
Berücksichtigt werden muss jedoch, dass nach der Erhebung in nur 1 % aller Fälle ein Besitz von mehr als 500.000 Euro vermacht wird. Gut 2/3 aller Erbschaften sind weniger als € 100.000,00 schwer.
Aus der Studie geht zudem hervor, dass es bei fast jeder fünften Erbschaft zu Erbstreitigkeiten kommt. Bei knapp der Hälfte aller Streitigkeiten fehlte ein gültiges Testament. Auch wenn viele potentielle Erblasser davor zurückschrecken; es kann nur mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die Regelung von Nachlassfragen durch ein formgültiges Testament unbedingt geregelt werden sollte.
Quelle: Die Welt 04.02.2011
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Ausbildungskosten jetzt absetzbar?
Von Schielein | 21. September 2011
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei neuen Urteilen den Abzug für ein Erststudium oder eine Erstausbildung als Werbungskosten entgegen der bisherigen Rechtslage zugelassen. In den Entscheidungen wurden die Ausbildungskosten eines Piloten bzw. einer Ärztin als vorweggenommene Werbungskosten zugelassen.
Es bleibt jedoch abzuwarten, ob durch diese Entscheidungen die Kosten für eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium in sämtlichen Berufen geltend gemacht werden können. Wichtig ist nach Ansicht der Richter ein „Veranlassungszusammenhang“ der Kosten mit dem später ausgeübten Beruf. Bei Studiengängen wie z.B. einem Literatur- oder Philosophiestudium dürfte ein solcher Veranlassungszusammenhang wesentlich schwerer nachzuweisen sein.
Möglicherweise sperrt sich die Finanzverwaltung gegen die Anwendung dieser Urteile, indem diese im Bundessteuerblatt nicht veröffentlicht werden. Für diesen Fall müsste jeder betroffene Steuerpflichtige sich einen Werbungskostenabzug wieder individuell vor Gericht erstreiten. Zu beachten ist auch, dass die Kosten für die Ausbildung zu einem späteren Beruf in dem betreffenden Jahr mit Einnahmen z.B. aus Ferienjobs verrechnet werden müssen, so dass sich im Einzelfall kein vortragsfähiger Verlust ergibt. Die Geltendmachung von Ausbildungskosten kann auch für vergangene Jahre möglich sein, wenn für diese Jahre bisher noch keine Steuererklärung abgegeben wurde.
Sämtliche Betroffene sollten sich daher genau erkundigen, ob für sie der Abzug von Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht kommt.
BFH Urteil vom 28.07.11, Az. VI R 38/10
BFH Urteil vom 28.07.11, Az. VI R 7/10
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