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Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg ab 05. November 2011

Von Schielein | 02. November 2011

Der Landtag hatte das Gesetz am 26. Oktober 2011 ohne Nennung eines Stichtages beschlossen, was zu einer erheblichen Verunsicherung in Bezug auf die Frage des Inkrafttretens geführt hatte.
Nach Artikel 63 der Landesverfassung müssen verfassungsgemäß zustande gekommene Gesetze vom Ministerpräsidenten ausgefertigt und binnen Monatsfrist im Gesetzblatt des Landes verkündet werden. Die Änderung hätte daher spätestens zum 26.11.2011 in Kraft treten müssen.
Laut einer offiziellen Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg soll das Gesetz am 4. November im Gesetzblatt veröffentlicht werden und tritt dann einen Tag später, also am 5. November 2011 in Kraft.

Kategorie: Steuerrecht, Uncategorized |