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Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Von Schielein | 25. Oktober 2011

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einmal mehr die hohen Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch unterstrichen und dabei seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Nach Auffassung des BFH genügt eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an dem zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.
Ein Fahrtenbuch, das auf der Basis einer Excel-Tabelle geführt wird und zusätzliche handschriftliche Aufzeichnungen enthält, genügt den Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuches nicht, da eine nachträgliche Manipulation gerade nicht ausgeschlossen werden kann.

BFH Entscheidung vom 12.07.2011, Az. VI B 12/11

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