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Zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs löst keine Schenkungssteuer aus

Von Schielein | 07. September 2010

Eltern hatten ihre Tochter durch gemeinschaftliches Testament als Schlusserbin eingesetzt. Beim Tod des erstversterbenden Elternteils stundete die Tochter  mit notariellem Vertrag dem überlebenden Elternteil bis zu dessen Tod den ihr zustehenden Pflichtteilsanspruch. Nach dem Tod des Vaters und später auch der Mutter setzte das Finanzamt Schenkungsteuer gegen die Tochter fest. Das Finanzamt sah in in der zinslosen Stundung des Pflichtteilsanspruchs eine freigebige Zuwendung, welche die Festsetzung von Schenkungssteuer nach sich zieht. 

Der Bundesfinanzhof sah in dieser Stundung keine Geltendmachung des Pflichtteils. Grundlage für die Beurteilung ist, dass ein Pflichtteilsanspruch als Erwerb und als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt wird, wenn er auch geltend gemacht wird. Die bloße Stundung erfüllt die Voraussetzung nicht.

 

Bundesfinanzhof, Urteil vom 31.03.2010, Az. II R 22/09

Kategorie: Steuerrecht, Uncategorized |