Aktuelles

Kanzlei

Fachgebiete

Kontakt

Rechtliche Informationen


« | Startseite | »

KFZ Kauf im Internet: Beschaffenheitsvereinbarung

Von Schielein | 06. September 2010

Bei Kaufverträgen von KFZ, die über das Internet angebahnt wurden, können die Angaben im Internetangebot als Beschaffenheitsvereinbarung geeignet sein. Dies gilt auch dann, wenn auf sie später im Rahmen von Kaufvertragsverhandlungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

 

Das Landgericht Karlsruhe hält in seiner Entscheidung die Angaben auf dem Internetausdruck durchaus für geeignet, als Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 I S.1 BGB herangezogen zu werden. Es ist zwischen einer Beschaffenheitsgarantie gem. § 444 BGB, an die höhere Anforderungen zu stellen sind, und einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 I S.1 BGB zu unterscheiden. Der Internetausdruck bzw. die Angaben im Internet richteten sich im Zweifel an jeden Kaufinteressenten, damit auch an den Kläger. Ob auf ihn im Rahmen der Verhandlungen ausdrücklich Bezug genommen wurde, ist nicht maßgeblich.

Das Gericht lässt auch den Einwand des Beklagten nicht gelten, der Kläger habe sich, weil er das Fahrzeug vor Ort besichtigt habe, überhaupt nicht auf die Angaben auf dem Internetausdruck verlassen dürfen.

  

LG KARLSRUHE Urteil vom 15.02.2010, Az. 1 S 59/09

Kategorie: Allgemein, Uncategorized |