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KFZ Diebstahl bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach

Von Schielein | 16. September 2010

Die dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Fahrzeugs stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung im versicherungsrechtlichen Sinn dar.

Wird ein Fahrzeug gestohlen, bei dem der Halter den Fahrzeugschein dauerhaft in einer Mappe im Handschuhfach belassen hat, handelt es sich lediglich um eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalls oder der Vergrößerung des Schadens – wenn überhaupt – nur unwesentlich gesteigert hat. Dies liegt hinsichtlich des Eintritts des Versicherungsfalls auf der Hand. Der Entschluss, ein Fahrzeug zu entwenden, wird in aller Regel vorab gefasst, inklusive der Überlegungen zur anschließenden Verwertung. Ob sich vielleicht ein von außen nicht sichtbarer Fahrzeugschein irgendwo im Wagen befindet, spielt dabei keine Rolle.
Auch unter dem Gesichtspunkt einer erleichterten Verwertbarkeit liegt keine erhebliche Gefahrerhöhung vor.
OLG OLDENBURG Urteil vom 23.06.2010, Az. 5 U 153/09

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