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Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2008 zum 31.12.2009

Von Schielein | 18. Februar 2010

Die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2007 begonnen hatten, endete am 31.12.2009. Die Verpflichtung, bis zu diesem Stichtag ihren Jahresabschluss 2008 beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen trifft z. B. alle Kapitalgesellschaften sowie die GmbH & Co. KG. Diese Unternehmen müssen mit Ordnungsgeldern rechnen, wenn sie ihre Jahresabschlüsse nicht einreichen.

 

Das Bundesamt für Justiz wird die Kapitalgesellschaften und auch die GmbH & Co. KGs von Amts wegen auffordern, den Jahresabschluss für nach dem 31.12.2007 begonnene Geschäftsjahre innerhalb von sechs Wochen einzureichen und ein Ordnungsgeld androhen. Mit der Anforderung ist gleichzeitig eine Mahngebühr fällig, die auch nach verspäteter Einreichung nicht erlassen bzw. angerechnet wird.

 

Das Ordnungsgeld beträgt bei erstmaligem Nichtnachkommen der Veröffentlichung mindestens € 2.500. Das Ordnungsgeld kann bei Nichtbeachtung der Verpflichtung auch mehrfach festgesetzt werden und bis zu € 25.000 betragen!

Kategorie: Gesellschaftsrecht, Uncategorized |