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Gesetzesentwurf zum zentralen Testamentsregister vorgelegt

Von Schielein | 16. September 2010

Die Bundesregierung will bei der Bundesnotarkammer ein elektronisches Zentralregister für Testamente einrichten. Dazu hat sie einen Gesetzesentwurf vorgelegt (BT-Drucks. 17/2583). Durch die Maßnahme sollen Nachlassgerichte schnell und einfach als bislang feststellen können, ob ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat und was der Inhalt des Dokumentes ist.

Die Informationen, wo „erbfolgerelevante Dokumente“ wie Testamente aufgewahrt werden, seien momentan dezentral bei 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert, und zwar vorwiegend bei den Geburtsstandesämtern der Beteiligten, heißt es im Gesetzesentwurf. Diese Informationen sollen elektronisch erfasst und zusammengeführt werden. Die Kosten dafür veranschlagt die Bundesregierung auf 12,6 Mio. €, der jährliche Betrieb werde etwa 2,8 Mio. € kosten.

[Quelle: Bundesregierung]

Kategorie: Erbrecht, Uncategorized |