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Die E – Bilanz kommt!

Von Schielein | 11. Dezember 2011

Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden (Stichwort „E-Bilanz“). Alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – werden davon betroffen sein.
Mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens am 28.09.2011 ist die E-Bilanz amtlich. Formal gültig ist sie für Jahresabschlüsse, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die E-Bilanz verändert nicht nur die Art und Weise der Übermittlung. Auch eine Gliederungstiefe, die weit über die im handelsrechtlichen Abschluss vorgeschriebene hinausgeht, kann Auswirkungen auf das bisherige Buchungsverhalten haben.

Das Wichtigste in Kürze
• Elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards (§ 5b EStG)
• Erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Nichtbeanstandungsregelung der Papiereinreichung im Erstjahr der Anwendung erlaubt es, die Jahresabschlüsse 2012 noch wie bisher auf Papier an das Finanzamt zu übermitteln. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen.
• Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld, falls nicht elektronisch eingereicht wird.
• Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden.

BMF Schreiben vom 28.09.2011

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