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Wettbewerbsverletzung durch Nutzung eines fremden Ebay Accounts
Von Schielein | 21. Juni 2009
Ebay Nutzer haften für rechtswidrige Angebote, die andere von ihrem Ebay Konto aus ins Internet stellen. Wer die Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto an Unberechtigte gelangen lässt, haftet auch für deren Angebote, so der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 11. März 2009, Az. I ZR 114/06). In dem zu entscheidenden Fall hatte die Ehefrau eines Ebay Nutzers über dessen Ebay Konto ein „Halsband Cartier Art“ angeboten. Damit verletzte sie nach Auffassung des Gerichts die Markenrechte der Firma Cartier.
Cartier klagte auf Unterlassung und Feststellung einer Schadensersatzpflicht und zwar direkt gegen den Ehemann und bekam vom BGH Recht, der damit ein Urteil des OLG Frankfurt aufhob. Dieses Gericht muss nun prüfen, ob der Mann haftet, weil er nicht hinreichend dafür gesorgt hat, dass seine Frau keine Zugriff auf die Zugangsdaten nehmen kann.
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