Aktuelles

Kanzlei

Fachgebiete

Kontakt

Rechtliche Informationen


« | Startseite | »

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Von Schielein | 07. Februar 2011

Die Finanzverwaltung prüft besonders kritisch Darlehensverhältnisse zwischen Angehörigen bzw. Darlehensverträgen, die zwischen einer Personengesellschaft und Angehörigen eines beherrschenden Gesellschafters geschlossen werden. Jedoch besteht auch in diesen Konstellationen die Möglichkeit der steuerrechtlichen Anerkennung, wenn ein paar wichtige Punkte beachtet werden.
So sollte der Vertrag zivilrechtlich wirksam vereinbart und auch tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden. Die Bedingungen des Darlehens bei wirtschaftlich voneinander abhängigen Angehörigen sollten zudem einem sog. „Fremdvergleich“ (also wie mit einem fremden Dritten) standhalten.
Die erforderlichen Voraussetzungen präzisiert das BMF in seinem Schreiben vom 23.12.2010: Unter anderem sollte immer eine klare Trennung des Darlehens von Schenkungen oder Unterhaltsleistungen gegeben sein. Inhaltlich sollte das Darlehen die zwischen fremden Dritten üblichen Konditionen aufweisen. Zur Prüfung können hier die Bedingungen eines Kreditinstituts herangezogen werden. Zu prüfen sind danach folgende Kriterien des Vertrages:
• die vereinbarte Laufzeit
• die Art und Weise der Rückzahlungsmodalitäten
• die Zinsen und deren tatsächliche Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt
• die Besicherung des Rückzahlungsanspruchs

Bei wirtschaftlich voneinander unabhängigen Angehörigen sind die Anforderungen weniger streng. Auch hier soll laut BMF der Vertrag wie vereinbart vollzogen und Zinsen regelmäßig gezahlt werden. Dagegen soll es ausreichend sein, dass andernfalls die Darlehensmittel bei einem fremden Dritten hätten aufgenommen werden müssen. Insbesondere die Modalitäten der Darlehenstilgung und Besicherung bräuchten jedoch hier nicht geprüft werden.

BMF Schreiben vom 23.12.2010

Kategorie: Steuerrecht, Uncategorized |