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Konjunkturpaket der Bundesregierung

Von Schielein | 29. Januar 2009

Im Programm der Bundesregierung zur Überwindung der Konjunkturschwäche sind neben anderen Maßnahmen folgende steuerliche Maßnahmen enthalten:

 1. Kfz-Steuer für Neuwagen

Für Pkw, die zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 erstmals zugelassen werden, werden ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge mit der umweltfreundlicheren Euro-5-Norm oder Euro-6-Norm verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung maximal jedoch bis 31.12.2010.

 2. Handwerkerleistungen in Privathaushalten

Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Privathaushalten wird der steuerliche Abzugsbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2009 auf 20 % von 6.000 verdoppelt. Damit sind zukünftig maximal 1.200 absetzbar. Im Jahr 2011 soll überprüft werden, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist.

 3. Degressive Abschreibungen

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird es in den Veranlagungszeiträumen 2009 und 2010 wieder eine degressive Abschreibung geben. Der Absetzungsbetrag darf dabei allerdings das 2,5fache der linearen Abschreibung und maximal 25 % nicht übersteigen.

 4. Investitionsabzugsbetrag

Die relevanten Grenzen für Betriebsvermögen bzw. Gewinn für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages werden auf 335.000 € und 175.000 € bzw. 200.000 erhöht.  Die Erhöhung gilt nur für die Veranlagungszeiträume 2009 und 2010.

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