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Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde wegen Solidaritätszuschlag zurück

Von Schielein | 23. September 2010

Am umstrittenen Solidaritätszuschlag ändert sich vorerst nichts. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies in einem veröffentlichten Beschluss einen dagegen gerichteten Normenkontrollantrag des Niedersächsischen Finanzgerichts als unzulässig ab (vgl. hierzu die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts). Die Verfassungsrichter hoben in der Entscheidung hervor, dass sie sich zwar noch nicht inhaltlich mit der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zum Solidaritätszuschlag von 1995 auseinandergesetzt haben. Das Gericht habe aber zur Rechtmäßigkeit von Ergänzungsabgaben bereits entschieden, dass sie aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befristet werden müssen.
Das Finanzgericht habe sich nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt, begründete die 1. Kammer des Zweiten Senats. 

BVerfG, Beschluss vom 8. September 2010, Az. 2 BvL 3/10

Kategorie: Steuerrecht, Uncategorized |