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Bagatellgrenze für Gutachten bei KFZ Unfall
Von Schielein | 26. Februar 2012
Bei KFZ Unfällen mit nur gerngem Sachschaden (sog. Bagatellschäden) steht der Geschädigte oft vor einem Dilemma:
Zum einen muss er den Schaden möglichst gering halten und muss deswegen möglicherweise auf ein teures Sachverständigengutachtren verzichten. Zum anderen muss er seine Beweise sichern und benötigt hierzu ein solches Gutachten, weil ein einfacher Kostenvoranschlag zur Beweissicherung möglicherweise nicht ausreicht.
Das Amtsgericht (AG) Kiel hatte diese Frage in einen Fall mit einem Sachschaden von ca. 1.000 € zu klären. Der Richter entschied zugunsten des Geschädigten. Nach der Rechtsprechung kann ein Sachverständigengutachten bei Schäden ab 700 Euro eingeholt werden. Der Schaden im Streitfall lag mit ca. 1000 Euro weit darüber.
Zudem – so das Gericht – sei für die Frage, ob der Schädiger die Kosten eines Gutachtens zu ersetzen hat, nicht allein darauf abzustellen, ob die durch die Begutachtung ermittelte Schadenshöhe einen bestimmten Betrag überschreitet oder in einem bestimmten Verhältnis zu den Sachverständigenkosten steht. Denn zum Zeitpunkt der Beauftragung ist dem Geschädigten die Höhe gerade nicht bekannt und kann auch schwer geschätzt werden, weil die moderne Fahrzeugtechnik es einem Laien zunehmend schwer macht, den Umfang des Schadens abzuschätzen.
AG Kiel, Urteil vom 30. November 2011, Az.: 113 C 145/11
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