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Konjunkturpaket II
Von Schielein | 20. März 2009
– Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer (§ 32 a Abs. 1 Nr. 1 EStG) steigt rückwirkend zum 01. Januar 2009 um € 170,00 auf nunmehr € 7.834,00. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 steigt der Grundfreibetrag auf € 8.004,00.
– Der Eingangssteuersatz von 15 % wird ab Januar 2009 um einen Prozentpunkt auf 14 % gesenkt.
– Durch eine Abflachung der Tarifkurve bei der Einkommensteuer wird die sog. „kalte Progression“ abgemildert. Damit kann verhindert werden, dass ein Großteil von Lohnerhöhungen durch schnell ansteigende Steuersätze wieder kompensiert wird.
– Der durch die Gesundheitsreform auf 15,5 % angehobene Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab Juli 2009 um 0,6 Punkte auf 14,9 % gesenkt.
Kategorie: Steuerrecht, Uncategorized |