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Konjunkturpaket II

Von Schielein | 20. März 2009

Die Regierungskoalition hat sich auf ein zweites Konjunkturpaket geeinigt. Der Bundesrat hat dieses Paket in einer Sondersitzung am 20. Februar 2009 mit Ausnahme einer Reform der Kraftfahrzeugsteuer gebilligt. Nachstehend einige der wichtigsten Punkte aus dem Konjunkturpaket II:

 – Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer (§ 32 a Abs. 1 Nr. 1 EStG) steigt rückwirkend zum 01. Januar 2009 um € 170,00 auf nunmehr € 7.834,00.  Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 steigt der Grundfreibetrag auf € 8.004,00.

 – Der Eingangssteuersatz von 15 % wird ab Januar 2009 um einen Prozentpunkt auf 14 % gesenkt.

 – Durch eine Abflachung der Tarifkurve bei der Einkommensteuer wird die sog. „kalte Progression“ abgemildert. Damit kann verhindert werden, dass ein Großteil von Lohnerhöhungen durch schnell ansteigende Steuersätze wieder kompensiert wird.

  – Der durch die Gesundheitsreform auf 15,5 % angehobene Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab Juli 2009 um 0,6 Punkte auf 14,9 % gesenkt.

Kategorie: Steuerrecht, Uncategorized |