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Kapitalerhöhung bei einer „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“
Von Schielein | 25. Februar 2011
Die neu geschaffene Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) kann mit einem geringen Stammkapital gegründet werden, unterliegt aber gewissen Beschränkungen. Ein Beschluss zur Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital einer GmbH von € 25.000,00 erreicht wird, führt allerdings nicht automatisch dazu, dass die für eine Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) geltenden Beschränkungen wegfallen.
Diese entfallen erst dann, wenn die Volleinzahlung des Stammkapitals erfolgt und die Kapitalerhöhung durch Eintragung der neuen Stammkapitalziffer vollzogen ist.
OLG München, Urteil vom 23.09.2010
Kategorie: Gesellschaftsrecht, Uncategorized |