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Darlehensgebühren von Banken für Kredite an Unternehmen rechtswidrig

Von Schielein | 21. Juli 2017

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04. Juli 2017 zwei für Banken womöglich folgenreiche Urteile gefällt. Nach Auffassung des Gerichts dürfen Banken von Geschäftsleuten und Firmen keine gesonderte Bearbeitungsgebühr für den Abschluss eines Kredits verlangen.

Mit diesen Urteilen knüpft das Gericht an eine Entscheidung aus dem Mai 2014 an, mit welchem die Banken verpflichtet wurden, Gebühren für Kredite an Privatpersonen zurück zu erstatten. Das Gericht führt hierzu aus, dass die Abwälzung von laufzeitunabhängigen Kosten auf die Kunden diese unangemessen benachteiligt. Unternehmer müssten ebenso wie Privatpersonen vor der „einseitigen Gestaltungsmacht“ der Banken geschützt werden.

Die ausführliche Begründung der Urteile steht noch aus. Besonders die Klärung der Frage, wie weit zurück das Urteil angewandt werden kann, wird mit Spannung erwartet. Grundsätzlich gilt eine Frist von drei Jahren. Möglicherweise kommt aber auch eine Rückwirkung von zehn Jahren in Frage.

BGH Urteil vom 04. Juli 2017, Az.: XI ZR 233/16

BGH, Urteil vom 04. Juli 2017, Az.: XI ZR 562/15

Kategorie: Allgemein |