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Privates Surfen am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht zwingend eine Kündigung

Montag, April 19th, 2010

Die unerlaubte private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber muss auch nachweisen, dass der Angestellte die ihm zugewiesenen Aufgaben nicht erledigt hat. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 […]

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