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Existenzgründung

Gerade in der Phase der Existenzgründung benötigen junge Unternehmen qualifizierte juristische Beratung. Wir unterstützen Existenzgründer bei den zahlreichen Fragen, die im Zusammenhang mit dem neuen Unternehmen anfallen.

Besonders vorteilhaft für das junge Unternehmen ist die Tatsache, dass durch uns eine qualifizierte juristische Beratung und parallel dazu auch die steuerliche Beratung bis hin zur Führung der Lohn- und Finanzbuchhaltung erfolgt. Für die beiden wesentlichen Fragenkomplexe bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt daher die Beratung „aus einer Hand“ und durch einen einzigen Ansprechpartner. Die häufig gerade für junge Unternehmer anstrengende Abstimmung zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater ist daher nicht erforderlich.

Gerade bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft ist von Beginn an darauf zu achten, dass die Weichen richtig gestellt werden. Die Beratung erstreckt sich daher auf die Wahl der richtigen Unternehmensform bzw. der richtigen Gesellschaftsform als auch die Kompetenzverteilung innerhalb einer Gesellschaft.

Bei der Gründung von Gesellschaften erstellt die Kanzlei für das neue Unternehmen einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag, in dem auf die Bedürfnisse des Einzelfalles Rücksicht genommen wird. Zudem kümmert sie sich um die Notariatstermine sowie die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister und die Erfassung der Firma bei dem zuständigen Finanzamt mit Erteilung einer Steuernummer.

Hilfestellung leisten wir auch bei der Beantragung von Fördermitteln für junge Unternehmen. Hinzu kommt die Beratung bei der Erstellung von AGB, Verträgen mit Geschäftspartnern sowie Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen für einzustellendes Personal.