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Preise dürfen nicht in AGB versteckt werden

Von Schielein | 20. März 2009

Wenn ein Unternehmen die Preise für seine Dienstleistung, insbesondere für Internetdienstleistungen so versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgedruckt, dass sie leicht überlesen werden, muss der Kunde nichts zahlen.

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 9. April 2008 (Az. 262 C 33810/07) die Klage des Anbieters eines Internet-Branchenverzeichnisses auf Zahlung abgewiesen.

Er hatte einem Unternehmen ohne Aufforderung ein Formular für den Eintrag in sein virtuelles Branchenbuch zugeschickt. In dem unteren Teil des Formdrucks war in extrem klein gedruckten und nicht gegliederten AGB darauf hingewiesen, dass der Eintrag in das Verzeichnis über 1.000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer kostet.

Eine Mitarbeiterin des angeschriebenen Unternehmens übersah den Hinweis, füllte das Formular aus und sandte es zurück. Postwendend folgte die Rechnung.

Da das Unternehmen nicht zahlte, klagte der Internet-Anbieter seine vermeintliche Forderung ein – vergebens! Das Amtsgericht München sah keine wirksame Entgeltvereinbarung und stellte fest: Werden Preisangaben innerhalb unübersichtlicher und kleingedruckter AGB so versteckt, dass sie leicht überlesen werden können, sind sie unwirksam, weil sie dann für die Gegenseite überraschend sind.

 

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Konjunkturpaket der Bundesregierung

Von Schielein | 29. Januar 2009

Im Programm der Bundesregierung zur Überwindung der Konjunkturschwäche sind neben anderen Maßnahmen folgende steuerliche Maßnahmen enthalten:

 1. Kfz-Steuer für Neuwagen

Für Pkw, die zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 erstmals zugelassen werden, werden ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge mit der umweltfreundlicheren Euro-5-Norm oder Euro-6-Norm verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung maximal jedoch bis 31.12.2010.

 2. Handwerkerleistungen in Privathaushalten

Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Privathaushalten wird der steuerliche Abzugsbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2009 auf 20 % von 6.000 verdoppelt. Damit sind zukünftig maximal 1.200 absetzbar. Im Jahr 2011 soll überprüft werden, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist.

 3. Degressive Abschreibungen

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird es in den Veranlagungszeiträumen 2009 und 2010 wieder eine degressive Abschreibung geben. Der Absetzungsbetrag darf dabei allerdings das 2,5fache der linearen Abschreibung und maximal 25 % nicht übersteigen.

 4. Investitionsabzugsbetrag

Die relevanten Grenzen für Betriebsvermögen bzw. Gewinn für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages werden auf 335.000 € und 175.000 € bzw. 200.000 erhöht.  Die Erhöhung gilt nur für die Veranlagungszeiträume 2009 und 2010.

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Reform der Erbschaftsteuer tritt in Kraft

Von Schielein | 30. Dezember 2008

Nachdem die zentralen Streitpunkte der Erbschaftsteuerreform ausgeräumt worden waren und Bundestag und -rat dem Gesetz zugestimmt haben, ist der Weg frei, so dass die Reform nach langen politischen Auseinandersetzungen doch noch zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann und ab dann zwingend anwendbar ist. Auch Bundespräsident Köhler hat inzwischen das Gesetz ausgefertigt, so dass die Reform wie vorgesehen zum 01.01.2009 in Kraft treten kann.

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Entfernungspauschale gilt wieder ab dem ersten Kilometer

Von Schielein | 30. Dezember 2008

Mit seinem Urteil hat das BVerfG die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer für verfassungswidrig erklärt. Die Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 Kilometer ist verfassungswidrig, so der Tenor des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v. 9.12.2008, 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08). Damit können Millionen Berufspendler ab 2007 wieder höhere Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzenBegründung des BVerfG

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